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Neuberechnung des Wochengeldes bei Wechsel vom individuellen ins generelle Beschäftigungsverbot
• Neuberechnung des Wochengeldes bei Wechsel vom individuellen ins generelle Beschäftigungsverbot (§ 162 ASVG)
ARD 5379/5/2003: 10 Ob S 287/02 g.
Beim Wechsel vom individuellen ins generelle Beschäftigungsverbot acht Wochen vor der Geburt entsteht ein neu zu berechnender Anspruch auf Wochengeld. Die Höhe des Wochengeldes ergibt sich nicht durchgehend aufgrund des Verdienstes der drei Kalendermonate vor Eintritt des individuellen Beschäftigungsverbotes, sondern wird ab Eintritt der generellen 8-Wochen-Schutzfrist neu berechnet auf Grundlage des Arbeitsverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt dieses (zweiten) Versicherungsfalles. Die im zweiten Beobachtungszeitraum liegenden Zeiten des individuellen Beschäftigungsverbotes werden ausgeklammert. Siehe vollständige Berechnungen in ARD.