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Neues aus der Gesetzgebung
Die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht; Regierungsprogramm 2003 - 2006
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das Regierungsübereinkommen vom März 2003. Begutachtungsentwürfe (Ministerialentwürfe) liegen derzeit noch keine vor, weshalb nur eine grobe Auflistung erfolgen kann.
I. Krankenversicherung
• Schaffung eines einheitlichen Beitragssatzes (7,3 %) in Form eines Mischsatzes für Arbeiter und Angestellte.
Die Angleichung soll in zwei Etappen erfolgen:
Ab beträgt der Beitrag für Angestellte 7,10 % (inkl. 0,5 % Zusatzbeitrag) und für Arbeiter 7,40 % (inkl. 0,5 % Zusatzbeitrag).
Ab besteht in der Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz für Angestellte und Arbeiter von 7,30 % (inkl. 0,5 % Zusatzbeitrag). Der Ergänzungsbeitrag von 0,1 % für Dienstgeber im Bereich der Angestellten wurde dabei mit berücksichtigt.
• Einhebung eines Ergänzungsbeitrages für in der Krankenversicherung pflichtversicherte Personen nach dem ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG im Ausmaß von 0,1 % der allgemeinen Beitragsgrundlage (Pension) zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen der Krankenversicherung ab .
• Erhöhung des Krankenversicherungsbeit...