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ASoK 3, März 2003, Seite 101

OGH: Beitragsunabhängige Sonderleistung

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gem. Art. 177 EG-Vertrag (jetzt Art. 234 EG) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 10 a der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EG) Nr. 118/97 des Rates vom geänderten und aktualisierten Fassung i. V. m. Anhang II a dahin auszulegen, dass die Ausgleichszulage nach dem Bundesgesetz vom über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen in ihren Geltungsbereich fällt und folglich eine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinn von Art. IV Abs. 2 a der VO darstellt, sodass auf den Fall einer Person, die - wie der Kläger - nach dem die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung erfüllt, ausschließlich die durch Art. 10 a der VO geschaffene Koordinierungsregelung anzuwenden ist? - (Art. IV Abs. 2 a der VO [EWG] Nr. 1408/71 des Rates vom , § 149 Abs. 1 GSVG)

„Im österreichischen Schrifttum wird die Ausgleichszulage überwiegend a...

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