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ASoK 3, März 2003, Seite 098

OGH: Pensionsversicherung

Der Oberste Gerichtshof stellt gem. Art. 89 Abs. 2 B-VG (Art. 140 Abs. 1 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, § 280 Abs. 2 Z 1 BSVG i. d. F. der 24. BSVG-Novelle (BGBl. I Nr. 101/2001) als verfassungswidrig aufzuheben. - (§ 280 Abs. 2 Z 1 BSVG)

„Im Sinne dieser Judikatur verstößt nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes die Bestimmung des § 280 Abs. 2 Z 1 BSVG i. d. F. der 24. BSVG-Novelle gegen das auch den Gesetzgeber bindende Gleichheitsgebot. Die erst am kundgemachte und über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr (!) rückwirkend außer Kraft tretende Bestimmung des § 255 Abs. 21 BSVG stellt einen Eingriff von erheblichem Gewicht dar. Dies wird am Beispiel der Klägerin deutlich, die im Vertrauen auf die Rechtslage einen Pensionsantrag gestellt hat, dem durch die erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes geänderte Rechtslage plötzlich die Grundlage entzogen wurde. Dieser rückwirkende Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen stellt offenkundig einen Eingriff in die Rechtsposition der Klägerin von erheblichem Gewicht dar (vgl. VfSlg. 12.688), zumal mit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension in der Regel auch die Beendigung der bisherigen Erwerbstätigkeit verbunden ist (vgl. § 122 c Abs. 2 BSVG). Das zeigt der vorliegende Fall besonders deutlich; hat die Klägerin doch (nach dem Inhalt des Pensionsa...

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