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Versicherungspflicht eines freiberuflichen Journalisten
• Versicherungspflicht eines freiberuflichen Journalisten (§ 4 Abs. 2 ASVG)
ARD 5373/10/2002: .
Allein daraus, dass ein Journalist, der ansonsten keinen Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeit unterliegt und auch hinsichtlich der Gestaltung seines Arbeitsablaufes frei ist, bestimmte Abgabetermine einzuhalten hat, an Besprechungsterminen zur Aufteilung der Arbeit teilzunehmen hat und seine Artikel an bestimmten Qualitätserfordernissen ausrichten muss, kann noch nicht auf ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis geschlossen werden, da er seine Tätigkeit unter diesen Bedingungen auch im Rahmen eines freien Dienstvertrages ausüben könnte. In diesem Fall kommt der vertraglichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses maßgebliche Bedeutung zu.
... Diese Feststellungen würden daher auch die Annahme in persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit, etwa im Rahmen eines freien Dienstvertrages, nicht ausschließen, selbst wenn der Journalist seine Arbeit i. d. R. mit Betriebsmitteln (Computer) und im Betrieb des Dienstgebers verrichtet hat.
S. 94Anmerkung: Leider hat der Gesetzgeber im Zuge der Aufhebung des § 3 Abs. 3 Z 3 GSVG (frühere Pflichtpensionsversicherung für selbständige Journalisten i...