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ASoK 3, März 2003, Seite 83

Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und Vertrauensunwürdigkeit

1. Bei einem Angestellten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, begründet der Entzug des Führerscheins Dienstunfähigkeit i. S. d. § 27 Z 2 AngG.

2. Durch die Verweigerung des Alkotests und die dadurch bewirkte mehrmonatige Unmöglichkeit, trotz dienstlicher Notwendigkeit ein Kraftfahrzeug zu lenken, verwirklicht ein Arbeitnehmer in leitender Position darüber hinaus den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit. - (§ 27 Z 1 u. Z 2 AngG)

( 9 Ob A 120/02 s)

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