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ASoK 3, März 2003, Seite 078

Optionen in der GSVG-Krankenversicherung

Seit 1. 1. 2003 gibt es Wahlmöglichkeiten

Mag. Wolfgang Müller

Die GSVG-Krankenversicherung kennt sowohl eine Sach- als auch eine Geldleistungsberechtigung. Seit gibt es nun mehrere Wahlmöglichkeiten. Ob man geld- oder sachleistungsberechtigt ist, richtet sich nach dem jährlichen Einkommen als selbständig Erwerbstätiger. Abgesehen davon, dass die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft im gesetzlichen Rahmen jeweils eine Einstufung in die Geld- bzw. Sachleistungsberechtigung vornimmt, bestehen mehrere Optionen, die im Folgenden kurz dargestellt werden.

Sach- bzw. Geldleistungsberechtigung

Unter Sachleistungsberechtigung versteht man die Berechtigung, Patientenscheine kostenlos von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu erhalten. Sie werden den Sachleistungsberechtigten auch automatisch pro Quartal zugesandt. Das Konvolut an Krankenscheinen beinhaltet einen Krankenschein für den praktischen Arzt, einen für einen Facharzt und einen Zahnbehandlungsschein. Bei Inanspruchnahme einer Leistung ist der Vertragsarzt aufzusuchen. Bei einer der nächsten Beitragsvorschreibungen wird allerdings ein Selbstbehalt in der Höhe von 20 % des Tarifes verrechnet. Der Leistungstarif, welcher die ärztlichen Vergütungen regelt, wird m...

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