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ASoK 3, März 2003, Seite 070

Deutsches Arbeitnehmerentsendegesetz: Wie sich Unternehmen vor unliebsamen Überraschungen schützen können

Vorausschauendes Informationsmanagement hilft Problemen bei der Erbringung von Bauleistungen in Deutschland vorzubeugen

Mag. Robert Leitner

Die zahlreichen Melde-, Nachweis- und Zahlungspflichten, die das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntGden betroffenen Unternehmen auferlegt, führen in ihrer Komplexität und Detailliertheit zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Die Unkenntnis der geltenden Bestimmungen, insbesondere der damit verbundenen Nachweise, zieht in vielen Fällen Bußgelder in empfindlicher Höhe nach sich. Aber selbst Unternehmen, die mit der Rechtslage vertraut sind, klagen über unterschiedliche Rechtsauffassungen der mit dem Vollzug betrauten Behörden und Kontrollorgane. Vor diesem Hintergrund sind sie gut beraten, sich nicht nur eingehend mit der Materie zu befassen, sondern darüber hinaus auch ein transparentes und systematisches Informationsmanagement einzurichten. Folgende Fragen bzw. Schritte sollten in jedem Fall vor Beginn einer Bauleistung geklärt werden. Unter Bauleistungen sind alle handwerklichen Dienst- und Montageleistungen an und in Gebäuden zu verstehen.

1. Abgrenzung, ob eine Bauleistung im Sinne des AEntG vorliegt

Als erste Frage sollten Unternehmen abklären, ob die in Deutschland zu erbringende Tätigkeit eine Bauleistung darstellt. Dazu sind gemäß § 1 Abs. 1Satz 1 AEntG die §§ 1 und 2 de...

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