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ASoK 2, Februar 2003, Seite 060

OGH: Lehrlingsentschädigung

Im Falle einer Verkürzung der Lehrzeit gem. § 6 Abs. 6 BAG führt die Verkürzung der Lehrzeit in Ausbildungsperioden von je acht Monaten dazu, dass in entlohnungsrechtlicher Hinsicht die kollektivvertraglichen Lehrjahressätze auf die jeweilige Ausbildungsperiode anzuwenden sind. - (§ 6 Abs. 6 BAG)

„Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, dass aus den der einschlägigen Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vorangegangenen Erlässen ersichtlich sei, dass der ‚Normgeber' offensichtlich davon ausgegangen sei, dass es keinen Zweifel an der bis dahin üblichen Praxis gebe, im Falle der Verkürzung der Lehrzeit bereits ab Beginn des Lehrverhältnisses die Lehrlingsentschädigung für das zweite Lehrjahr zu gewähren, übersieht sie, dass Regelungen über die Höhe der Lehrlingsentschädigungen nicht in die Kompetenz des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen; schon deshalb konnte die im Erlassweg geäußerte Rechtsansicht auch bisher nicht verbindlich sein. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Klägerin ohnehin zutreffend auf die entsprechenden kollektivvertraglichen Bestimmungen, in denen allein die Höhe der Lehrlingsentschädigung festgelegt ist. Da unbestrittenermaßen ...

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