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ASoK 2, Februar 2003, Seite 052

Der Mutterschaftsaustritt

Beendigung des Dienstverhältnisses eigener Art

Dr. Hans Trattner

Der Mutterschaftsaustritt ist im Arbeitsrecht eine Beendigungsart sui generis. Wie aus dem
Titel hervorgeht, handelt es sich im weitesten Sinn um Angelegenheiten des Mutterschutzes, im Konkreten aber um eine Beendigungsart während des Mutterschutzes. Im Mutterschutzgesetz findet sich allerdings keine Erwähnung dieses Rechtsinstituts, vielmehr befasst sich das Angestelltengesetz mit dieser Thematik.

Rechtsgrundlage: § 23 a Abs. 3 bis 5 AngG

Vorweg sei festgehalten, dass der so genannte „Mutterschaftsaustritt" im arbeitsrechtlichen Sinn eine Beendigung des Dienstverhältnisses eigener Art darstellt. Die Besonderheit liegt einerseits darin, dass der Abfertigungsanspruch für diesen Fall reduziert wird, und andererseits in dem Umstand, dass dieser Austrittsgrund in den einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als eigener Lösungsgrund nicht aufscheint.

Im Regelfall müssen Mütter und auch Väter, selbst wenn sie ein geschütztes Dienstverhältnis haben, wenn sie das Dienstverhältnis beenden wollen, die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten.

Demgegenüber ist im hier vorliegenden Fall eine Kündigung nicht erforderlich. Dass es sich hiebei um eine Auflösung besonderer Art handelt, ersieht man daraus, dass man eine diesbezügliche Aussa...

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