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Änderung der Reisegebührenvorschrift und Budgetbegleitgesetz 2025
Unglaublich, aber wahr: vom Vorgänger-Gesetzgeber mit vorgenommene Änderungen werden wieder zurückgedreht - so auch die Vereinheitlichung der Kilometergelder unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Das Budgetbegleitgesetz 2025 wartet neben dem Aussetzen einiger Valorisierungen mit einer unangenehmen Neuerung auf, nämlich einer Mitarbeiterprämie, die nur steuerbefreit ist. Die Attraktivität ist somit enden wollend und begünstigt insbesondere Gutverdiener, deren Verdienst mit Lohn- bzw Einkommensteuer belastet ist. Für die breite Masse an Arbeitnehmern wird die Mitarbeiterprämie wohl keinen Vorteil bringen, zumal die dafür anfallenden Sozialversicherungsdienstnehmeranteile steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Änderung der Reisegebührenvorschrift
Der Gesetzgeber reduziert mit Wirkung ab das Kilometergeld für die dienstliche Verwendung von Motorfahrrädern und Motorrädern sowie für Fahrräder von seit einheitlichen 0,50 € auf nunmehr 0,25 € pro Kilometer. Begründet wird dies mit der dem Regierungsprogramm geschuldeten sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung. Für Personen- und Kombinationskraftwägen bleibt das Kilometergeld unverändert bei 0,50 € pro Kilometer (BGBl I 2025/26, ...