Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 3, Juni 2025, Seite 70

Haftung des Sacheinlageprüfers bei überhöhter Bewertung von eingelegten Vermögenswerten

Ulrich Kraßnig

Eine aktuelle Entscheidung des , befasst sich mit der Haftung eines Sacheinlageprüfers, der eine eingelegte Marke im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit rund drei Millionen Euro bestätigte. Die Bewertung erwies sich im Nachhinein jedoch als erheblich überhöht. Der OGH betont die Bedeutung der Prüfungspflicht im Lichte des Gläubigerschutzes und bestätigte eine Differenzhaftung in Höhe von zwei Millionen Euro. Die Entscheidung liefert zentrale Klarstellungen zur Rolle und zur Verantwortung des Sacheinlageprüfers und ordnet diese systematisch in die Logik der Kapitalaufbringung und deren rechtliche Absicherung ein.

1. Ausgangslage und Relevanz der Entscheidung

Mit seiner Entscheidung bekräftigt der OGH die Haftung des Sacheinlageprüfers bei unzutreffender Bewertung von eingelegten Vermögenswerten. Im konkreten Fall wurde eine eingelegte Marke im Zuge einer Kapitalerhöhung mit rund drei Millionen Euro bewertet. Später stellte sich heraus, dass dieser Wert bei Weitem nicht dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entsprach. Die Gesellschaft und die Gläubiger der Gesellschaft erlitten in der Folge einen finanziellen Schaden, der Prüfer wurde zur Haftung herange...

Daten werden geladen...