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IRZ 11, November 2016, Seite 447

Praxisfragen zur Segmentabgrenzung für die Segmentberichterstattung

Corinna Boecker und Julia Busch

Durch die veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse sollen den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diese beinhalten auch einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. Konzerns. Dabei kommt es – insbesondere bei stark diversifizierten und/oder in unterschiedlichen geografischen Regionen aktiven Unternehmen – für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation nicht nur darauf an, wie sich diese in der Gesamtschau darstellt. Erforderlich bzw. entscheidungsnützlich sind auch Informationen, die sich auf die einzelnen Geschäftsbereiche oder Regionen beziehen.

Während sich das HGB auf eine aktivitätsbezogene und regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB) beschränkt und eine Segmentberichterstattung über einzelne Unternehmens- oder Konzernbereiche lediglich fakultativ vorsieht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB bzw. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB), unterliegen nach IFRS alle Unternehmen, deren Wertpapiere an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder die dies beantragt haben, der Pflicht zur Erstellung einer (Konzern-)Segmentberichterstattung. Diese basiert auf den internen Organisa...

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