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Wesentliche Neuerungen im Grunderwerbsteuerrecht zu Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung und -übertragung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat in der Zwischenzeit den Nationalrat passiert (28/BNR 28. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BNR/28). In seinem Art 59 enthält es - wie bereits im Regierungsprogramm 2025 - 2029 (online abrufbar unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html) angekündigt - auch wesentliche Änderungen des GrEStG.
Zielsetzung des Gesetzgebers ist es dabei insb, Immobilientransaktionen, bei denen nicht die Immobilien direkt, sondern Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften, die ein Grundstück besitzen, übertragen werden (share deals), effektiver zu erfassen. Der im Rahmen des StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118 (zu diesem bereits N. Arnold, GesRZ 2015, 217), neu geschaffene Tatbestand des Gesellschafterwechsels (damals § 1 Abs 2a GrEStG) soll dabei von Personengesellschaften auf Kapitalgesellschaften erweitert und die sowohl für den Gesellschafterwechsel als auch für die Anteilsvereinigung und -übertragung maßgebliche Schwelle von 95 % auf 75 % herabgesetzt werden.
Von der Systematik her unterscheidet der Gesetzgeber weiterhin zwischen dem Gesellschafterwechsel (bisher § 1 Abs 2a GrEStG, nunmehr § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG idF des Budgetbegle...