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Die Verantwortung ausländischer Unternehmen für Verwaltungsübertretungen nach österreichischem Arbeitsrecht
Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz ermöglicht die Anwendung des VStG auch auf ausländische Unternehmen
Mit ist das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetzin Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verfolgung von Verwaltungsübertretungen durch ausländische Arbeitgeber im Arbeitsrecht zu ermöglichen und somit auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen in- und ausländischen Unternehmen zu verringern.
Immer mehr Unternehmen führen Dienstleistungen in Österreich aus, ohne hier einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung zu haben. Dabei kommt es auch vor, dass österreichische Arbeitnehmerschutzvorschriften von ausländischen Arbeitgebern umgangen bzw. übertreten werden, die hier Arbeitnehmer beschäftigen. Nun sieht zwar das Verwaltungsstrafgesetz (BGBl. Nr. 52/1991 i. d. g. F.) die entsprechenden Verfahrensbestimmungen zur Verfolgung von Verwaltungsübertretungen generell vor, was sich aber in der Praxis bei der Verfolgung von Übertretungen durch ausländische Unternehmen immer wieder als besonders schwierig herausstellt. Generell sind nach den entsprechenden österreichischen Materiengesetzen österreichische und ausländische Arbeitgeber, die im Inland Arbeitnehmer beschäftigen, gleich zu behandeln. Doch gerade die Verfahrensbestimmungen im VStG waren bisher eine Hürde. Der An...