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ASoK 11, November 2002, Seite 392

OGH: Auszuzahlendes Entgelt

Aus § 60 Abs. 1 ASVG ergeben sich keinerlei Beschränkungen für den Abzug der auf das nachzuzahlende, noch ausständige Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Was hingegen die dem Kläger bereits zugeflossenen Entgelte betrifft, so kann vom nachzuzahlenden Entgelt nicht mehr als ein nicht periodenkongruenter - nicht auf die nachzuzahlenden Entgelte entfallender - Beitrag in Abzug gebracht werden, und dieser eine Beitrag auch nur, wenn die nachträgliche Entrichtung nicht vom Dienstgeber verschuldet worden ist. Der beklagte Arbeitgeber hat daher sein Abzugsrecht für die auf bereits ausgezahlte Entgelte entfallenden Dienstnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge verloren, und zwar für sämtliche nicht periodenkongruenten Beiträge, wenn die unter weitestgehender Kontrolle und nach den Weisungen des Arbeitgebers zu verrichtende und erfolgsunabhängig nach Stunden honorierte Tätigkeit des Arbeitnehmers alle Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufwies und dem Arbeitgeber bei der jahrelangen Handhabung dieses Vertragsverhältnisses aus Werkvertrag zumindest Fahrlässigkeit und damit ein Verschulden i. S. d. § 60 Abs. 1 ASVG anzulasten ist.

Der vom Arbeitnehmer geltend gemachte Anspruch auf Auszahlung der auf...

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