Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Entlassung Pflegerin
• Eine Dienst habende Pflegerin, die sich weigert, einer Patientin das verschmutzte Hemd zu wechseln, und diese nach deren Klingeln 45 Minuten lang warten lässt, verwirklicht - insb. wenn bezüglich anderer Vorfälle bereits eine „Aussprache" stattgefunden hat - den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit. - (§ 27 Z 1 AngG, § 34 Abs. 2 lit. b VBG)
( 8 Ob A 255/01 k)