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ASoK 11, November 2002, Seite 389

OGH: Entlassung Pflegerin

Eine Dienst habende Pflegerin, die sich weigert, einer Patientin das verschmutzte Hemd zu wechseln, und diese nach deren Klingeln 45 Minuten lang warten lässt, verwirklicht - insb. wenn bezüglich anderer Vorfälle bereits eine „Aussprache" stattgefunden hat - den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit. - (§ 27 Z 1 AngG, § 34 Abs. 2 lit. b VBG)

( 8 Ob A 255/01 k)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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