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ASoK 11, November 2002, Seite 389

OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit

Schließt ein Arbeitnehmer, ohne dazu berechtigt zu sein, namens des Arbeitgebers weit reichende Verträge ab und informiert den Arbeitgeber nicht davon, so ist dieses Verhalten objektiv geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers in einer Weise zu erschüttern, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheinen lässt.

Reagiert der Arbeitgeber bei Bekanntwerden des Abschlusses der Verträge durch den Arbeitnehmer nicht mit der Entlassung des Arbeitnehmers, sondern beschränkt sich darauf, den Vollmachtsmangel dem Vertragspartner anzuzeigen und nach einer Lösung zu suchen, so scheidet das Verhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Verträge als unmittelbarer Entlassungsgrund aus.

Die Entlassung bei Bekanntwerden des eigenmächtigen Abschlusses eines weiteren Vertrages ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer diesen Vertrag nicht nur eigenmächtig abgeschlossen, sondern monatelang verheimlicht und selbst dann noch nicht offen gelegt hat, als sein eigenmächtiges Verhalten im Zusammenhang mit der Unterfertigung der sonstigen Verträge bereits zum Thema geworden war. - (§ 27 Z 1 AngG)

( 8 Ob A 260/01 w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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