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ASoK 11, November 2002, Seite 385
Kollektivvertragsabschluss des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie 2002
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Kollektivvertragsabschluss des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie 2002 | ||
Gehaltsabschluss für die Elektro- und Elektronikindustrie | ||
1. | Die Kollektivvertragsgehälter werden um Ø 2,3 % erhöht. | |
2. | a) | Die Istgehälter werden um 2,2 % erhöht. |
b) | Angestellte (ausgenommen Lehrlinge), die am in einem Dienstverhältnis stehen und dieses am aufrecht ist, erhalten eine Einmalzahlung von € 85,-. Lehrlinge erhalten dann eine Einmalzahlung von € 85,-, wenn sie am in einem Lehrverhältnis und am beim selben Arbeitgeber in einem Dienstverhältnis stehen. Angestellte, die sich sowohl am als auch am in Mütter- oder Väterkarenz befinden oder an beiden Stichtagen Präsenz- bzw. Zivildienst leisten, erhalten keine Einmalzahlung. Teilzeitbeschäftigte erhalten den dem Verhältnis ihrer normalen Arbeitszeit zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit entsprechenden Teil. Die Einmalzahlung hat bis spätestens , für Lehrlinge spätestens bis zu erfolgen. | |
c) | Verteilungsoption Anstelle des in Punkt 2 a genannten Prozentsatzes kann durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Betriebsvereinbarung nach ArbVG) eine Erhöhung der Gehaltssumme um 2,5 % vereinbart werden, wobei 0,5 % der Gehaltssumme zur inne... |