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ASoK 11, November 2002, Seite 384

KV-Verhandlungen Elektro- und Elektronikindustrie 2002

Lohnabschluss Arbeiter

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,3 % (Beilage 1).

2. Erhöhung der Ist-Löhne um 2,2 %.

Zur Ist-Lohn-Erhöhung wird noch die Möglichkeit einer Verteilungsoption durch Betriebsvereinbarung im Sinn des ArbVG vorgesehen. In diesem Fall ist die Lohnsumme um 2,5 % zu erhöhen. Die Erhöhung der individuellen Löhne kann unterschiedlich festgelegt werden, muss aber mindestens 2,0 % betragen.

3. Zusätzlich wird eine Einmalzahlung von € 85,- geleistet. Dabei gelten sinngemäß die Regelungen des KV-Abschlusses vom . Die Zahlung hat bis spätestens zu erfolgen.

4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um durchschnittlich 2,3 % ab ; außerordentliche Erhöhung der Zulage für Nachtarbeit bzw. für die dritte Schicht (Beilage 1).

Die innerbetrieblichen Zulagen (Anhang II, Punkt 5) werden um 2,2 % ab erhöht (Beilage 1).

Die Zusatzvereinbarung zu Zulagen im Bereich der Elektroindustrie wird gleichfalls im Sinne einer Erhöhung um 2,3 % angepasst.

5. Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um durchschnittlich 2,3 % (Beilage 1).

6. Regelungen zum Rahmenrecht (siehe Beilage 2);

Der FEEI erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zu weiteren Gesprächen zum Thema „Abfertigung Neu".

7. ...

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