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Neuer Kreis von nicht gewinnorientierten Arbeitsvermittler/innen
Anmerkungen zum AMFG i. d. F. Konjunkturbelebungsgesetz 2002
Arbeitsvermittlung als Tätigkeit, die sich auf die Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses richtet, ist seit langem wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes. Wie internationale Vergleiche zeigen, verlief ihre Entwicklung und rechtliche Gestaltung seit der Industrialisierung besonders in den europäischen Ländern parallel. Zuerst befand sich die Arbeitsvermittlung in privaten Händen ohne nähere Reglementierung, um schließlich aufgrund zahlreicher Missstände bei deren Ausübung teilweise sogar zur Gänze in staatliche Hand zu kommen. Auch von diesen öffentlichen Monopolen wurde jedoch wieder Abstand genommen, nicht zuletzt unter Einfluss der europäischen Rechtsprechung, die die öffentliche Arbeitsvermittlung als Unternehmen dem Wettbewerbsrecht (Art. 81 ff. EGV) unterliegen lässt, mit dem Ergebnis, dass bei unerfüllter Nachfrage nach Arbeitskräften ein Missbrauch der wirtschaftlichen Stellung vorliegt. Weit verbreitet als Gestaltungsform der Arbeitsvermittlung neben dem öffentlichen Monopol ist daher mittlerweile die freie Konkurrenz zwischen öffentlicher (wenn auch privatisierter) und privater, unter öffentlicher Aufsicht st...