Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abfertigung neu (BMVG) - Lösung beitragsrechtlicher Fragen
Frage-Antwort-Katalog des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger mit Anmerkungen
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat diverse Fragen zum Beitragsrecht an den Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSVT) gerichtet. Der HVSVT hat mit Schreiben vom , Zl. FO-MVB/32-53.1/02 Rv/Mm, einen Frage-Antwort-Katalog übermittelt. In der Folge wird dieser Frage-Antwort-Katalog (Stand ) wiedergegeben und teilweise mit Anmerkungen versehen. Es ist geplant, dass die Gebietskrankenkassen zu den beitragsrechtlichen Fragen der Abfertigung neu eigene Dienstgeber-Informationen versenden bzw. ins Internet stellen. Es ist erfreulich, dass der HVSVT vor dem In-Kraft-Treten der beitragsrechtlichen Bestimmungen () Stellung genommen hat und sich die (EDV-)Praxis rechtzeitig darauf einstellen kann.
§§ 1, 6 BMVG Frage: Wie ist bei Auslandsbezug vorzugehen?
Antwort: Das hängt davon ab, ob österreichisches Arbeitsrecht anwendbar ist.
S. 358Anmerkung H. W.: Diese Ansicht ist m. E. richtig, weil das BMVG auf Grund seiner Entwicklung wohl als arbeits-, nicht als sozialversicherungsrechtliches Gesetz einzustufen ist. Dem BMVG unterliegt somit auch ein Arbeitsverhältnis mit einem ausländischen Arbeitgeber, wenn auf der privatrechtlichen Ebene österreichisches Arbeitsrecht anzuwend...