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ASoK 10, Oktober 2002, Seite 345

Vorgezogene Auflösung der Abfertigungsrückstellungen und prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Dr. Christoph Klein

Von den zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen, die - wie auch sonst - nicht Gegenstand ausführlicher Berichterstattung im Rahmen dieser Rubrik sein können, seien zwei doch immerhin erwähnt:

Erstens werden die Zeiträume, in denen eine steuerneutrale Auflösung von Abfertigungsrückstellungen bzw. die Übertragung von Altanwartschaften an eine der neuen Abfertigungskassen möglich ist, um ein Jahr vorgezogen, wie von der Wirtschaft gefordert.

Zweitens wurde die Erfüllung des Wunsches der Wirtschaft nach einer „Abfertigung neu" auch für Selbständige beschlossen, allerdings in einer Form, bei der fraglich erscheint, ob die Wirtschaftskammer sich das so vorgestellt hat. Alle Steuerpflichtigen können bis zu einer gewissen, von der Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG abgeleiteten Höhe Beiträge prämienbegünstigt in eine nach bestimmten Kriterien definierte, auf dem Kapitalmarkt von privaten Anbietern zu etablierende „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" entrichten. Insbesondere steht die Prämie nur dann zu, wenn sich der Steuerpflichtige unwiderruflich zu einer mindestens 10-jährigen Kapitalbindung verpflichtet. Bei einer Auszahlung nach Ablauf des 10-jährigen Zeitraumes muss der Sparer die Präm...

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