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Lehrlingsausbildung
Ein Schwerpunkt liegt angesichts des beträchtlichen Minus an offenen Lehrstellen bei der Lehrlingsausbildung bzw. den dieser vorgeschalteten, noch unter der Regierung Klima geschaffenen Lehrgängen. Um auch Betrieben, die auf Grund zu geringer angegebener Einkünfte den steuerrechtlichen Lehrlingsfreibetrag nicht nützen können, einen steuerlichen Anreiz zur Ausbildung von Lehrlingen zu bieten, wird der Freibetrag durch eine Lehrlingsausbildungsprämie ersetzt: Für nach dem abgeschlossene Lehrverträge erhält der Ausbildungsbetrieb A 1.000 jährlich, in (durch Verordnung festzulegenden) Mangelberufen € 2.000 jährlich, beides in Form einer Steuergutschrift. Finanziert werden diese und sonstige Maßnahmen der Lehrstellenförderung aus den Beiträgen der Arbeitgeber zum Insolvenzausfallgeldfonds; von den 0,7 % Beitragshöhe können bis zu 0,2 % der Förderung der Lehrlingsausbildung zugeführt werden.
Auch beitragsseitig wird die Lehrlingsausbildung unterstützt: Der soeben erwähnte Insolvenzausfallgeldfonds-Beitrag fällt bei Beschäftigung eines Lehrlings gänzlich weg, ebenso der Beitrag zur Unfallversicherung sowie die Krankenversicherungsbeiträge in den ersten zwei Lehrjahren. Im dritten Lehrjahr...