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ASoK 10, Oktober 2002, Seite 343

Hochwasseropferentschädigung - Freibetragsbescheid, Abfertigung neu

Dr. Wolfgang Höfle

Hochwasseropferentschädigung - Freibetragsbescheid, Abfertigung neu (§ 14 Abs. 1, § 63 Abs. 4, § 124 b Z 68 EStG)

Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz 2002 - HWG 2002: SWK-Heft 25/2002, Seite T 140 (Regierungsvorlage vom ) bzw. Beschluss im Nationalratsplenum vom .

Zum Zwecke der Berücksichtigung der Katastrophenschäden wird ein eigener Freibetragsbescheid eingeführt, der nicht an die Stelle eines eventuell bereits für 2002 erlassenen Freibetragsbescheides tritt, sondern vom Arbeitgeber zusätzlich (!) zu diesem zu berücksichtigen ist. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die bereits vergangenen Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2002 gemäß § 77 Abs. 3 EStG aufzurollen. Der Antrag kann vom Arbeitnehmer formlos bis gestellt werden. Völlig überraschend wurde es nunmehr ermöglicht, auch bereits im Jahr 2002 die Abfertigungsrückstellung steuerfrei aufzulösen. Vollübertritte im Jahr 2003 wären daher steuerlich nicht mehr schlechter gestellt. Im Gegenzug wird die Verschlechterung bei der Abfertigungsrückstellung (Herabsetzung auf 47,5 % bzw. 45 %) um ein Jahr (also schon beginnend im Jahr 2002) vorgezogen (hier wird es m. E. aber Probleme bei abweichenden Wirtschaftsjahren geben).

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