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Kündigungsklauseln bei befristeten Arbeitsverhältnissen
• Kündigungsklauseln bei befristeten Arbeitsverhältnissen (§ 879 ABGB)
ÖJZ 11/2002 v. , 405 - 413: Artikel von Reinhard Geist.
Der Autor kommt nach eingehender Analyse der OGH-Judikatur u. a. zu dem Schluss, dass Kündigungsklauseln bei auf mindestens fünf Monate befristeten Arbeitsverhältnissen unbedenklich sind, wenn die für unbefristete Verträge geltenden zwingenden gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsmodalitäten vorgesehen werden. Umgekehrt seien wohl Kündigungsklauseln bei bis zu zwei Monaten befristeten Arbeitsverhältnissen grundsätzlich unzulässig, wenn keine besonderen Ausbildungsinteressen des Arbeitnehmers gegeben sind. Die Vereinbarung einer Probezeit ist aber auch bei sehr kurzen Befristungen zulässig.