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ASoK 9, September 2002, Seite 320

OGH: Vorzeitiger Austritt

Die Ankündigung des Arbeitgebers, dass er im Hinblick auf das von ihm beantragte Konkursverfahren und die eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorweg keine Zahlungen erbringe, kann nicht als Ankündigung eines rechtswidrigen Vorenthaltens des Entgeltes verstanden werden, zumal die Gemeinschuldnerin zur Stellung eines Konkursantrages nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit verpflichtet war. Sie berechtigt daher nicht zum vorzeitigen Austritt. - (§ 26 Z 2 AngG)

( 9 Ob A 227/01 z)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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