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OGH: Vorzeitiger Austritt
• Die Ankündigung des Arbeitgebers, dass er im Hinblick auf das von ihm beantragte Konkursverfahren und die eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorweg keine Zahlungen erbringe, kann nicht als Ankündigung eines rechtswidrigen Vorenthaltens des Entgeltes verstanden werden, zumal die Gemeinschuldnerin zur Stellung eines Konkursantrages nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit verpflichtet war. Sie berechtigt daher nicht zum vorzeitigen Austritt. - (§ 26 Z 2 AngG)
( 9 Ob A 227/01 z)