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IRZ 6, Juni 2015, Seite 233

Gestaltungsspielräume und Informationspflichten beim Übergang von IAS 39 auf IFRS 9

Steffen Kuhn und Dirk Hachmeister

IFRS 9 „Finanzinstrumente” reguliert umfassend die bilanzielle Abbildung von Finanzinstrumenten einschließlich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Seit dem liegt die finale Fassung des Standards vor, der für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, IAS 39 ersetzen soll; eine vorzeitige Umstellung ist möglich. Die Übernahme in europäisches Recht wird für das 2. Halbjahr 2015 erwartet. Eine vorzeitige Umstellung auf IFRS 9 könnte vorteilhaft sein, um den Anteil der Derivate, die als Sicherungsbeziehung abgebildet werden, zu erhöhen und damit volatile Ergebnisentwicklungen zu reduzieren.

Im Folgenden stehen nicht die Veränderungen von IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 im Fokus, sondern die Frage, inwieweit Gestaltungsspielräume beim Übergang bestehen und welche Informationen beim Übergang offenzulegen sind. Auch wenn IFRS 9 erst ab 2018 verpflichtend wird, sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Vergleichszahlen ab 2016 zur Verfügung stehen.

1. Problemstellung

Am wurde IFRS 9 „Finanzinstrumente in seiner vorerst endgültigen Fassung veröffentlicht. IFRS 9 ist verpflichtend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem

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