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How to Start-up
Kohansal Vajargah (Hrsg)

How to Start-up

Ein Leitfaden für Start-ups samt Beispielen aus der Praxis

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5005-0

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How to Start-up (1. Auflage)

1.5. Firmenbuch

1.5.1. Allgemeines

Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register, das von den Gerichten geführt wird und die wichtigsten Informationen über die eingetragenen Rechtsträger enthält. Grundsätzlich ist jeder zur Einsicht in das Hauptbuch und in die Urkundensammlung des Firmenbuchs berechtigt.

Zur Eintragung in das Firmenbuch sind folgende Rechtsträger verpflichtet:

  • Einzelunternehmer (unternehmerisch tätige natürliche Personen), die nach § 189 UGB der Rechnungslegungspflicht unterliegen (§ 8 Abs 1 UGB);

  • S. 30Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen sich als OG oder KG eintragen lassen, sobald sie die Schwellenwerte des § 189 UGB überschreiten (§ 8 Abs 3 UGB);

  • offene Gesellschaften (§ 106 UGB) und Kommanditgesellschaften (§ 162 UGB);

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 2 GmbHG);

  • Aktiengesellschaften (§ 28 AktG);

  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 3 GenG);

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 42 Abs 1 VAG 2016) mit Ausnahmen;

  • Privatstiftungen (§ 7 Abs 1 PSG);

  • Sparkassen (§ 1 SpG);

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (§ 2 EWIVG), Europäische Gesellschaften (§ 2 SEG iVm § 28 AktG) und Europäische Genossenschaften (§ 4 SCEG);

  • sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist, sowie inländische Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger (§ 12 UGB).

Freiwillig können sich folgende Recht...

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