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ASoK 9, September 2002, Seite 314

OGH: PV / "Verschleppungsschaden"

Der Ersatz eines „Verschleppungsschadens" ist nicht Gegenstand der Sozialrechtssachen nach § 65 ASGG.

Dem Versicherten steht kein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen wegen verspäteter Leistungen des Sozialversicherungsträgers zu. - (§ 271 Abs. 1 ASVG, § 65 ASGG)

( 10 Ob S 206/01 v)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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