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How to Start-up
Kohansal Vajargah (Hrsg)

How to Start-up

Ein Leitfaden für Start-ups samt Beispielen aus der Praxis

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5005-0

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How to Start-up (1. Auflage)

S. 1372.9. Mitarbeiter:innen

2.9.1. Vertragliche Ausgestaltungsmöglichkeiten

Maria Sablatnig

2.9.1.1. Unterscheidung echtes/freies Dienstverhältnis und Werkvertrag, Relevanz und Abgrenzung
2.9.1.1.1. Echtes Dienstverhältnis

Gemäß § 1151 Abs 1 ABGB entsteht ein Arbeitsvertrag, wenn sich jemand für eine bestimmte Zeit zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet. Ein solcher Vertrag setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unter anderem:

  • eine persönliche Arbeitspflicht unter Leitung und Führung des Arbeitgebers mit dessen Arbeitsmitteln hat,

  • der wirtschaftliche Erfolg der Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zugutekommt,

  • der Arbeitnehmer eine vereinbarte Arbeitszeit an einem bestimmten Ort einhalten muss und

  • persönlich und wirtschaftlich in den Organismus des Betriebs des Arbeitgebers eingegliedert ist.

Der Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, das auf eine unbestimmte oder bestimmte Zeit ausgerichtet ist. Es ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Die Arbeit erfolgt unter der funktionellen Autorität des Arbeitgebers, die sich in verschiedenen Einschränkungen der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers äußert.

Der echte Dienstnehmer ist nach dem Allgemein...

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