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ASoK 9, September 2002, Seite 306

Abfertigung neu, BMVG: Übertritt in das neue Abfertigungssystem

Dr. Wolfgang Höfle

Abfertigung neu, BMVG: Übertritt in das neue Abfertigungssystem

ecolex 7/2002, 484 - 489: Artikel von Bernhard W. Gruber.

Der Autor stellt in diesem Artikel zunächst Überlegungen darüber an, für wen sich ein Übertritt auszahlen könnte.

Arbeitnehmer-Sicht:

Für folgende Arbeitnehmer könnte ein Wechsel sinnvoll sein:

- Arbeitnehmer, die im alten System bereits die höchstmögliche Abfertigungsanwartschaft erreicht haben (Teilübertritt).

- Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen und dabei hinsichtlich der Bemessungsgrundlage rechtlich nicht (z. B. durch § 14 Abs. 4 AVRAG) geschützt sind.

Für folgende Arbeitnehmer erscheint ein Wechsel hingegen i. d. R. nicht sinnvoll:

- Arbeitnehmer, die im alten Abfertigungssystem voraussichtlich die dreijährige Wartezeit erfüllen werden, die von sich aus keinen Arbeitsplatzwechsel anstreben und allenfalls auch noch eine gute Einkommensentwicklung vor sich haben und deshalb mit einer hohen Abfertigung rechnen können.

- Arbeitnehmer, für die der Kündigungs- und Entlassungsschutz des ArbVG nicht gilt, weil sie entweder in Betrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern beschäftigt oder leitende Angestellte sind.

Der Autor meint weiters, dass die Arbeitnehmer nicht von sich a...

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