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ASoK 9, September 2002, Seite 297

Sozialversicherungs- bzw. versorgungsrechtliche Stellung von Angehörigen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung

Tabellarischer Überblick über den sozialrechtlichen Schutz bei Krankheit, Unfall und im Alter

Mag. Esther Petridis

Beim österreichischen Bundesheer (BH) und in der Heeresverwaltung sind zahlreiche unterschiedliche Personengruppen tätig. Oftmals ist unklar, auf Grund welcher konkreten rechtlichen Grundlagen für diese Gruppen sozialrechtlicher Schutz besteht. Vor allem der Praxis soll durch den vorliegenden Artikel eine übersichtliche Darstellung dieser Thematik zur Verfügung gestellt werden.

Betrachtet man im Hinblick auf die vorliegende Thematik die aktuellen Rechtsgrundlagen, kann festgestellt werden, dass diese sowohl im Bereich der Versorgung als auch der Sozialversicherung klar und umfassend geregelt sind. In der Praxis mangelt es den rechtsanwendenden bzw. rechtsinteressierten Personen jedoch manchmal am Überblick über die unterschiedlichen Personengruppen, die beim BH sowie in der Heeresverwaltung tätig sind, sowie an der Kenntnis einzelner Sonderbestimmungen. Nachfolgend wird in Tabellenform die sozialversicherungs- bzw. versorgungsrechtliche Stellung der wesentlichen Personengruppen des BH und der Heeresverwaltung dargestellt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
KV bzw.
Versorg.
UV bzw.
Versorg.
PV bzw.
Versorg.
Soldaten und

Soldatinnen


im Wehrdienst


(§ 1 Abs. 3 WG)
Präsenzdienste
von Männern
KV nach dem
ASVG ruht,
aber Versorg.
nac...

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