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Sozialversicherungs- bzw. versorgungsrechtliche Stellung von Angehörigen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung
Tabellarischer Überblick über den sozialrechtlichen Schutz bei Krankheit, Unfall und im Alter
Beim österreichischen Bundesheer (BH) und in der Heeresverwaltung sind zahlreiche unterschiedliche Personengruppen tätig. Oftmals ist unklar, auf Grund welcher konkreten rechtlichen Grundlagen für diese Gruppen sozialrechtlicher Schutz besteht. Vor allem der Praxis soll durch den vorliegenden Artikel eine übersichtliche Darstellung dieser Thematik zur Verfügung gestellt werden.
Betrachtet man im Hinblick auf die vorliegende Thematik die aktuellen Rechtsgrundlagen, kann festgestellt werden, dass diese sowohl im Bereich der Versorgung als auch der Sozialversicherung klar und umfassend geregelt sind. In der Praxis mangelt es den rechtsanwendenden bzw. rechtsinteressierten Personen jedoch manchmal am Überblick über die unterschiedlichen Personengruppen, die beim BH sowie in der Heeresverwaltung tätig sind, sowie an der Kenntnis einzelner Sonderbestimmungen. Nachfolgend wird in Tabellenform die sozialversicherungs- bzw. versorgungsrechtliche Stellung der wesentlichen Personengruppen des BH und der Heeresverwaltung dargestellt:
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KV bzw. Versorg. | UV bzw. Versorg. | PV bzw. Versorg. | ||
Soldaten und Soldatinnen im Wehrdienst (§ 1 Abs. 3 WG) | Präsenzdienste von Männern |