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ASoK 9, September 2002, Seite 289

Kein Ausgleich für Arbeitsausfall wegen Feiertag bei Schicht- und Turnusdiensten

OGH äußert sich zu arbeitszeitrechtlichen Fragen

Dr. Christian Kuhn

Der Oberste Gerichtshof hat sich in einem Feststellungsverfahren gemäß § 54 ASGG mit der Frage befasst, ob Arbeitnehmer, die im Schicht- und Turnusdienst beschäftigt sind, für die infolge des Feiertags ausgefallene Arbeit Anspruch auf Herabsetzung ihrer Arbeitszeit oder auf Feiertagsausgleich haben. Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage mit der Begründung verneint, dass derartige Ansprüche aus den arbeitszeitrechtlichen Normen des AZG und des ARG nicht ableitbar sind. Er begründet seine Auffassung auch mit der lebensnahen Ansicht, dass es durchaus dem Wunsch von Arbeitnehmern entsprechen kann, grundsätzlich an Feiertagen nicht eingeteilt zu werden und stattdessen ihre Normalarbeitszeit außerhalb von Feiertagen abzuleisten.

1. Der Antrag des Gewerkschaftsbundes

Der dem Beschluss des OGH 9 Ob A 210/01 z vom zugrunde liegende Antrag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (Antragsgegner waren der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs und die Interessenvertretung von Ordensspitälern Österreichs) zielte darauf ab, dass festgestellt werden möge, dass Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Österreichs, welche im Schicht- und Turnusdienst beschäftigt sind, pro Feiertag, an ...

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