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ASoK 8, August 2002, Seite 280

OGH: Betriebsübung / Pensionszuschuss

Besteht eine Betriebsübung, auf deren Grundlage der Arbeitgeber verpflichtet ist, Arbeitnehmern, die aus Anlass der Gewährung der Alters- oder der Berufsunfähigkeitspension gekündigt werden, einen Pensionszuschuss zu gewähren, so gebietet es der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, diesen Zuschuss auch denjenigen Arbeitnehmern zu gewähren, deren Kündigung wegen langer Krankheit erfolgte, wenn auf Grund dieser Krankheitszustände wenn auch nachträglich rückwirkend eine Betriebspension gewährt wird.

Dass eine Berufsunfähigkeitspension nur befristet gewährt wird, steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

Dass auf diese Weise Fälle möglich werden, in denen der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses die Frage eines Anspruchs eines ausscheidenden Arbeitnehmers auf Gewährung eines Pensionszuschusses nicht beurteilen kann, mag zutreffen; dies stellt aber keinen Grund dar, dem Arbeitnehmer den ihm zustehenden Anspruch, der im vorliegenden Fall ohnedies erst nach Ablauf des Abfertigungszeitraumes zum Tragen kommt, abzusprechen.

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein stillschweigender Verzicht auf ein Recht vorliegt, ist besondere Vorsicht geboten. Ein solche...

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