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OGH: Austrittserklärung
• Nicht jedes eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes kann als Austritt des Arbeitnehmers qualifiziert werden. In vielen Fällen wird ein derartiges Verhalten vielmehr als Entlassungsgrund zu werten sein.
• Das Verlassen des Arbeitsplatzes in einer besonders angespannten Atmosphäre und im Zuge einer wörtlichen Auseinandersetzung und die Bekanntgabe des Krankenstandes der Arbeitnehmerin am nächsten Tag lassen mehrere Deutungen des Verhaltens der Arbeitnehmerin zu, sodass es nicht möglich ist, von einem eindeutigen Erklärungsverhalten im Sinne einer Austrittserklärung auszugehen. - (§ 26 AngG, § 863 ABGB)
( 9 Ob A 181/01 k)