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VfGH prüft Ambulanzgebühren
VfGH prüft Ambulanzgebühren
Der Verfassungsgerichtshof wird die Ambulanzgebühren einem Gesetzesprüfungsverfahren unterziehen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht gegen die Ambulanzgebühren an sich, Bedenken hat der VfGH aber in jenen Fällen, in denen eine Behandlung entweder nur in Spitalsambulanzen angeboten wird oder der entsprechende Arzt nicht in zumutbarer Entfernung verfügbar ist. Volltext des Prüfungsbeschlusses vom , B 9/02 u. a. auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/pruefung.html