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ASoK 8, August 2002, Seite 246

Gewerbetreibende werden finanziell entlastet

Die Krankenversicherungsbeiträge für Kleinunternehmer und Neugründer werden reduziert

Dr. Thomas Neumann

Durch die im Juli im Parlament beschlossene Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)werden Wirtschaftstreibende ab 2003 finanziell deutlich entlastet. Kernpunkte der Reform sind die generelle Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung und die Pauschalierung der Krankenversicherungsbeiträge für Jungunternehmer. Damit werden etwa 70.000 Gewerbetreibende und rund 30.000 Jungunternehmer pro Jahr finanziell deutlich entlastet!

Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende in der Krankenversicherung von 1.045,63 EUR auf 537,78 EUR

Selbständig Erwerbstätige zahlen mit 8,9 Prozent der individuellen Beitragsgrundlage den höchsten Beitrag für ihren Krankenschutz. Dazu kommt, dass derzeit die Mindestbeitragsgrundlage rund 3,5-mal so hoch ist wie die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (301,54 EUR). So zahlt etwa ein geringfügig Beschäftigter bei einem monatlichen Einkommen von rund 300 EUR (auf freiwilliger Basis) rund 40 EUR Sozialversicherungsbeiträge. Ein Wirtschaftstreibender dagegen zahlt für das gleiche Einkommen 250 EUR! Denn bei den Gewerbetreibenden werden die SV-Beiträge auf Basis einer Mindestbeitragsgrundlage eingehoben - unabhängig davon, ...

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