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ASoK 7, Juli 2002, Seite 222

Fragen zur Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung wirft in der Praxis immer Fragen und manchmal auch Auslegungsprobleme auf

Dr. Hans Trattner

Die Pflegefreistellung wurde bereits in einem früheren Beitrag der ASoK (ASoK 1999, 160) näher behandelt. Auf Wunsch der Leserschaft und auch aufgrund von immer wiederkehrenden Fragen zur Pflegefreistellung in der Praxis wird das Thema nochmals behandelt, wobei insbesondere auf bestimmte Einzelheiten bzw. Entscheidungen näher eingegangen werden soll.

Gesetzliche Grundlagen

Um ein komplexes Bild zum Thema Pflegefreistellung zu erhalten, müssen zunächst auch die gesetzlichen Grundlagen dargestellt werden. Diese finden sich im zweiten Abschnitt des Urlaubsgesetzes (§§ 15 ff. UrlG), BGBl. Nr. 390/1976 i. d. g. F.

Wesen der Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung ist eine eigene Materie; sie ist kein Urlaubsanspruch, sondern ein spezieller Arbeitsverhinderungsfall, wurde aber aus sozialpolitischen Erwägungen in einem eigenen Abschnitt im Urlaubsgesetz geregelt. Gesetzliche Vorschriften, Kollektivverträge, Arbeits-(Dienst-)ordnungen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, die den Anspruch auf Pflegefreistellung im Sinne des § 16 UrlG günstiger regeln, bleiben von diesen Regeln unberührt bzw. insoweit weiter aufrecht. Auch wurden durch diese gesetzliche Regelung der Pflegefreistellung die in anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen enthalt...

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