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VwGH: Karenzgeld / Anspruch
• Der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld setzt - neben der Karenzierung des Dienstverhältnisses - auch eine Beendigung der Organstellung einer GmbH-Geschäftsführerin voraus. - (§ 26 Abs. 1 Z 1 lit. b AlVG)
„Der Verwaltungsgerichtshof führte im genannten Erkenntnis vom aus, ein Anstellungsvertrag ergänze lediglich das Organverhältnis eines Geschäftsführers einer GmbH. Von einem vom Funktionsverhältnis völlig unabhängigen Dienstverhältnis könne keine Rede sein (in diesem Sinne auch das den Dienstgeber eines verliehenen GmbH-Geschäftsführer betreffende Erkenntnis vom17. Jänner 1995, Slg. Nr. 14.194/A). Da die Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht einmal die mit der Innehabung der Geschäftsführerfunktion nach dem GmbH-Gesetz zwingend verbundene Hauptleistungspflicht eines Geschäftsführers zur Gänze aussetze, sondern nur die nähere Ausgestaltung der durch das Organschaftsverhältnis vorgegebenen Verpflichtung zur Dienstleistung und Geschäftsbesorgung, sei zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen davon auszugehen, dass die bloße Beendigung des Anstellungsverhältnisses (ohne die Beendigung des Organverhältnisses) nicht die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG bewirke.
[...] Nach den getroffenen F...