Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ENTWURF EINES EU-NACHTARBEITS-ANPASSUNGSGESETZES
Ende April 2002 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Begutachtung verschickt, mit dem das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 (BäckAG) geändert sowie das Frauen-Nachtarbeitsgesetz aufgehoben werden soll. Auslösend für diese Neuregelung der Nachtarbeit ist einerseits der Umstand, dass das österreichische Frauen-Nachtarbeitsverbot dem europäischen Gemeinschaftsrecht - insbesondere Artikel 5 der Richtlinie 76/207/EWG („Gleichbehandlungsrichtlinie") - widerspricht, wobei im Zuge der Beitrittsverhandlungen Österreichs eine Übergangsregelung bis Ende 2001 vereinbart worden war. Andererseits sieht die Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie, im Folgenden: AZ-RL) einige Schutzvorschriften für Nacht-Arbeitnehmer vor, sodass die einschlägigen österreichischen Arbeitszeitbestimmungen anzupassen sind.
Kurz zusammengefasst stellen sich die Nachtarbeitsregeln der AZ-RL wie folgt dar: Artikel 8 sieht grundsätzlich eine durchschnittliche 8-stündige Höchstarbeitszeit pro 24-Stunden-Zeitraum S. 203vor, von der jedoch auf unterschiedliche Art abgewichen werden kann. Gemäß Artikel 16 kann nach Anhörung der Sozialpartne...