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ASoK 5, Mai 2002, Seite 173

VwGH: Versicherungspflicht

Die Befugnis zur fallweisen Beiziehung von Hilfskräften ohne Benachrichtigung des Dienstgebers schließt die Annahme persönlicher Abhängigkeit i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG aus. - (§ 4 Abs. 2 ASVG)

„Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG (und damit für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) ist die persönliche Arbeitspflicht. Fehlt sie, dann liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis schon deshalb nicht vor. Die von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang herausgearbeiteten, nunmehr formelhaft verwendeten Rechtssätze beziehen sich auf Fallgruppen, bei denen das Fehlen der persönlichen Arbeitspflicht in spezifischer Weise zum Ausdruck kommt. Zwischen der Befugnis, die übernommene Arbeitspflicht generell durch Dritte vornehmen zu lassen (vgl. schon das Erkenntnis vom , Slg. Nr. 6646/A, ferner die Erkenntnisse vom , Slg. Nr. 12.244/A, vom , 93/08/0154 vom , 93/08/0135 vom , 94/08/0073 und vom , 94/08/0118), und jener, sich ohne weitere Verständigung des Vertragspartners zur Verrichtung der bedungenen Arbeitsleistung einer Hilfskraft zu bedienen (vgl. das Erkenntni...

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