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„ABFERTIGUNG NEU" - BETRIEBLICHE MITARBEITERVORSORGE
Die neue Abfertigung soll im „Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz" (BMVG) geregelt werden. Das Gesetz soll im Mai den Ministerrat passieren, im Juni im Parlament beschlossen werden und mit in Kraft treten. Ob dieser Fahrplan angesichts der Komplexität der Materie zu halten sein wird, bleibt abzuwarten. Vor allem ist kaum vorstellbar, dass die erst einzurichtenden und zu genehmigenden Mitarbeitervorsorgekassen schon mit ihre Tätigkeit aufnehmen, sodass es wohl auch bei einem In-Kraft-Treten im Sommer nötig sein könnte, erst Dienstverhältnisse zu erfassen, die ab neu abgeschlossen werden. Die Ausführungen dieses Artikels beziehen sich auf den zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf, wegen durchaus möglicher weit reichender Änderungen erfolgt nur eine verkürzte Darstellung.
Beitragsrecht/Finanzierung
Für neue Arbeitsverhältnisse wird das neue Abfertigungsrecht - das wir in seinen Grundzügen bereits dargestellt haben (ASoK 2001, 368 ff.) - mit laufenden Beitragszahlungen der Arbeitgeber an Mitarbeitervorsorge-(MV)-Kassen gelten. Die Höhe des monatlichen Beitrages wird anhand eines Prozentsatzes vom monatlichen Entgelt im Sinne des § 49 ASVG (sozialversicherungsrechtlicher Entgeltbeg...