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VwGH: Versicherungspflicht / Sachbezugswert
• 1. Der Beurteilung des Sachbezugswertes gem. § 50 ASVG sind die grundsätzlichen allgemeinen Vorschriften zu Grunde zu legen, die für die Bewertung von Sachbezügen im Lohnsteuerrecht gelten. Das bedeutet nicht, dass die Bewertung für die Zwecke der Sozialversicherung sich im Einzelfall an die Entscheidungen des für die Bemessung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes zu halten hat.
• 2. Für die Einhaltung der 500-Kilometer-Grenze gem. § 4 der auf § 15 EStG gestützten Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und für 1993 ist der Dienstgeber beweispflichtig. Die Voraussetzung, dass sämtliche Fahrten lückenlos in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden, ist hingegen nur im Zusammenhang mit der alternativen Berechnung des § 4 Abs. 3 dieser Verordnung normiert. - (§ 50 ASVG)
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