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ARBEITSRECHT
• Arbeitsrechtliche Aspekte der Beendigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH (§ 1162 ABGB, § 16 GmbHG)
Wbl. 2/2002, 49 ff.: Artikel von Rudolf Mosler.
Durch eine Koppelungsklausel im Anstellungsvertrag wird das Ende der Organstellung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses verknüpft. Der Autor hält Koppelungsklauseln für zulässig; allerdings hindern sie nicht die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung, wenn anlässlich der Abberufung kein wichtiger Entlassungsgrund vorliegt oder die GmbH ein Verschulden am vorzeitigen Austritt des Geschäftsführers trifft. Bei Geschäftsführern, die nicht Arbeitnehmer sind, könne die Kündigungsentschädigung aber auf Grund der diesbezüglich dispositiven Regelungen des ABGB im Anstellungsvertrag verhindert werden.
Mosler erachtet es bei Geschäftsführern auch für zulässig, mehrmals hintereinander befristete Verträge abzuschließen (kein Verbot des Abschlusses von „Kettenverträgen").
Schließlich geht der Autor noch auf die Frage ein, ob bzw. inwieweit einem abberufenem Geschäftsführer eine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann. Die jüngst ergangene Entscheidung des OGH, nach der bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine erleichterte Versetzungsmöglichk...