Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2002, Seite 028

OGH: Unfallversicherungsschutz

1. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz nach § 175 Abs. 2 Z 2 erster Fall ASVG bzw. § 90 Abs. 2 Z 2 erster Fall B-KUVG ist, dass der Arztweg in unmittelbarem ZusammenhangS. 029 mit einem Weg von oder zur Arbeitsstätte steht. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes auf derartigen Wegen die vorherige Meldung des Arztbesuches am Arbeitsplatz ist.

2. Das Aufsuchen eines Arztes zwecks Ausstellung einer Krankenstandsbestätigung an dem auf die Aufforderung durch den Arbeitgeber folgenden Tag steht nicht unter Unfallversicherungsschutz i. S. d. § 90 Abs. 2 Z 2 erster Fall B-KUVG.

3. Die bloß allgemein gehaltene Aufforderung an den Versicherten, zu einem Arzt zu gehen und eine Krankenstandsbestätigung ausfüllen zu lassen, erfüllt umso weniger das für die Begründung eines Unfallversicherungsschutzes notwendige Erfordernis einer zeitlich konkreten Anordnung des Dienstgebers an den Versicherten i. S. d. § 90 Abs. 2 Z 2 zweiter Fall B-KUVG. Diese Aufforderung stellt sich tatsächlich nur als Hinweis auf die sich aus dem Dienstrecht ergebenden Verpflichtungen im Krankheitsfall dar. - (§ 90 Abs. 2 Z 2 B-KUVG)

( 10 Ob S 108/01 g)

Rubrik betreut von: VON DR. EDI...
Daten werden geladen...