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ASoK 1, Jänner 2002, Seite 28

OGH: Krankenversicherung / Leistungsanspruch

1. Nicht jede ärztliche Verschreibung lässt einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung des verordneten Heilmittels entstehen, sondern ein Leistungsanspruch ist nur dann gegeben, wenn die ärztliche Verschreibung auch den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, d. h. im konkreten Fall zweckmäßig und ausreichend ist, aber das Maß des Notwendigen nicht überschreitet.

2. Nach § 16 Abs. 1 der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen sind für Heilmittel, die während der gesetzlichen Sperrzeit einer Apotheke abgegeben wurden, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen, wenn auf dem Krankenkassenrezept vom Arzt der Vermerk „Expeditio nocturna" oder ein anderer Vermerk, der auf die Dringlichkeit der Abgabe während der Sperrzeit hinweist, angebracht wurde, das Heilmittel innerhalb der am Ausstellungstag begonnenen oder noch nicht beendeten Sperrzeit abgegeben wurde und die Zeit der Inanspruchnahme der Apotheke auf dem Rezept vermerkt und vom abgebenden Apotheker die Unterschrift oder Paraphe beigesetzt worden ist. Fehlt ein solcher Vermerk, so ist die Inanspruchnahme des Apotheken-Nachtdienstes nicht notwendig und die Zusatzgebühr von der Krankenkass...

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