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VwGH: Krankenversicherung
• 1. Es besteht ein gemeinschaftsrechtlich begründeter Rechtsanspruch auf Ausstellung des Formulars E 101, da nach der Wanderarbeitnehmer-Durchführungsverordnung die dort genannten Sozialversicherungsträger und -stellen „auf Antrag" des Versicherten über die Geltung der Rechtsvorschriften „eine Bescheinigung ... ausstellen".
• 2. Die innerstaatlichen Behörden sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verpflichtet, gemeinschaftsrechtlichen Ansprüchen mittels des für solche Ansprüche mit rein innerstaatlichem Bezug vorgesehenen Verfahrensrechtes zum Durchbruch zu verhelfen.
• 3. Kommt die innerstaatliche Behörde zur Auffassung, der Antragsteller sei weder als Pensionist noch als Künstler einer für die Ausstellung des Formulars E 101 relevanten österreichischen Versicherung zugehörig, so wäre sein Antrag mit Bescheid abzuweisen und nicht zurückzuweisen. - (Art. 13 Abs. 2 der VO EWG Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG)
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