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ASoK 1, Jänner 2002, Seite 28

VwGH: Krankenversicherung

1. Es besteht ein gemeinschaftsrechtlich begründeter Rechtsanspruch auf Ausstellung des Formulars E 101, da nach der Wanderarbeitnehmer-Durchführungsverordnung die dort genannten Sozialversicherungsträger und -stellen „auf Antrag" des Versicherten über die Geltung der Rechtsvorschriften „eine Bescheinigung ... ausstellen".

2. Die innerstaatlichen Behörden sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verpflichtet, gemeinschaftsrechtlichen Ansprüchen mittels des für solche Ansprüche mit rein innerstaatlichem Bezug vorgesehenen Verfahrensrechtes zum Durchbruch zu verhelfen.

3. Kommt die innerstaatliche Behörde zur Auffassung, der Antragsteller sei weder als Pensionist noch als Künstler einer für die Ausstellung des Formulars E 101 relevanten österreichischen Versicherung zugehörig, so wäre sein Antrag mit Bescheid abzuweisen und nicht zurückzuweisen. - (Art. 13 Abs. 2 der VO EWG Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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