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Rundungsmöglichkeit beim amtlichen Kilometergeld
• Rundungsmöglichkeit beim amtlichen Kilometergeld (§ 26 EStG)
. Abrufbar unter: www.bmf.gv.at: Rubrik Steuern sowie vorletzter Absatz des Einführungserlasses zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002.
Der Ansatz von 0,36 A (statt 0,356 A) pro Kilometer wird in der Lohnverrechnung erlaubt, nicht aber im Werbungskostenbereich (§ 16 EStG).