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Das neue Optionsmodell in der Sozialversicherung der Bauern
Bemessung der SV-Beiträge nach Versicherungswerten oder Einkünften laut Steuerbescheid?
Seit können Betriebsführer durch einen Optionsantrag bewirken, dass ihre SV Beiträge anstatt von den Versicherungswerten (die sich vom Einheitswert ableiten) von den in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Einkünften bemessen werden. Ob eine derartige Option sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei müssen die durch die Option bewirkte Änderung der Beiträge und die zu erwartenden Änderungen der Leistungen im Pensionsfall gegenübergestellt werden. Da insbesondere die in manchen Fällen in ferner Zukunft liegende Leistungsseite zahlreiche Imponderabilien aufweist, hängt die Entscheidung für oder gegen das Optionsmodell in einem beträchtlichen Maß von der persönlichen Zukunftseinschätzung des Betriebsführers ab. Bei vollpauschalierten Landwirten muss zusätzlich noch die einkommensteuerliche Änderung auf Grund der im Optionsfall zwingend vorgeschriebenen Teilpauschalierung berücksichtigt werden.
I. Steuerliche Auswirkungen der Option
Vollpauschalierte Landwirte
Vollpauschalierte landwirtschaftliche Betriebe sind alle Betriebe, deren Einheitswert 65.500 € und deren Umsatz 5.000.000 S (ab 2002: 400.000 €) nicht übersteigt. Der Gewinn kann gemäß § 2 LuF Paus...